Externer
Abfallbeauftragter

gemäß § 11 AWG

Die Leistungen im Detail

01 //

Kontrolle und Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen

02 //

Beratung zur rechtssicheren und rechtskonformen Umsetzung

03 //

Abfallnachweisverordnung

04 //

Abfallverzeichnisverordnung

05 //

Abfallverpackungsverordnung

06 //

Altfahrzeugverordnung

07 //

Verpackungsverordnung

08 //

Kontrolle des Entsorgungsumfangs (genehmigte Abfallschlüsselnummern) der Entsorgungspartner

09 //

Fortschreiben des Abfallwirtschaftskonzeptes (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)

10 //

Kontrolle der lizenzierten Abfallmengen (Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt)

11 //

Quartalsweise dokumentierte Rundgänge im Betrieb

12 //

Ansprechpartner für Behörden und externe Auditoren

13 //

Einmal jährlich bzw. bei Bedarf, Unterweisung und Sensibilisierung der Mitarbeiter für umweltgerechte Entsorgung