AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen der Firma GSSA Mayer GmbH, Steingrub 46, 3242 Texing

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der Firma GSSA Mayer GmbH – nachstehend Dienstleister oder Auftragnehmer genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartner genannt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers, die von den AGB des Dienstleisters abweichen, können nicht anerkannt werden. Die AGB gelten ausschließlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt wurden.

1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Sämtliche Angebote in Verkaufsprospekten oder auf der Homepage des Auftraggebers und dergleichen erfolgen „ohne Obligo“. Die Bestellung des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot.

3.2 Dem Dienstleister steht es frei, Angebote auf Abschluss von Kaufverträgen binnen 14 Tagen ab Einlangen entweder anzunehmen oder durch Absendung einer entsprechenden Erklärung an den Auftraggeber abzulehnen. Die Annahme einer Bestellung erfolgt nach Wahl des Dienstleisters innerhalb von 14 Tagen durch Absendung einer Auftragsbestätigung per Post, per Telefax oder E-Mail oder unmittelbar durch Absendung der bestellten Ware oder Dienstleistung.

4. Vertragsdauer und Kaufpreis

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen vereinbart.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

4.4 Grundsätzlich wird jener Kaufpreis vereinbart, der sich aus den aktuellen Angeboten des Dienstleisters oder sonstigen Dokumentationen ergibt.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Oesterreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Prozent (Bücher 10%). Alle Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

4.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist und die gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt bzw. Auflösung des Vertrages nicht untersagen.

4.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären wenn der Auftraggeber Handlungen gesetzt hat, um dem Auftragnehmer in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat.

4.10 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären wenn der Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.

4.11 Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

4.12. Sind Teilleistungen vereinbart, werden bereits übernommene Teilleistungen vertragsgemäß abgerechnet und sind abzugelten.

5. Leistungsumfang

5.1 Der Leistungsumfang wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

5.2 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die aufgelisteten Aufgaben oder Waren, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Alle Rechte an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (§ 4) auf den Auftraggeber über. Bis zur Zahlung ist der Auftraggeber zur Gänze von allen Rechten, insbesondere übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

6. Abrechnung

6.1 Die angegebenen/vereinbarten Preise für Waren und Dienstleistungen werden grundsätzlich wenn nicht anders vereinbart nach erbrachter Leistung mit dem Auftraggeber abgerechnet.

6.2 Die Bezahlung gemäß Vereinbarungen/Verträgen ist grundsätzlich wenn nicht anders vereinbart ohne jeden Abzug 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

6.3 Bei nicht termingerechter Zahlung werden dem Rechnungsempfänger Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) angelastet. Außerdem ist GSSA Mayer GmbH berechtigt, Mahnspesen einzuheben.

6.4 Alle in den offiziellen Angeboten, Verkaufsprospekten, Verkaufsständen und in der Homepage angeführten Preise verstehen sich soweit nicht anders angeführt exklusive Steuern.

7. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

7.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung eines Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

7.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auch über bereits durchgeführte und/oder laufende Prozesse (insbesondere bei Beratungen) – auch auf andere Fachgebieten – umfassend informieren.

7.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des (Beratungs-)Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des (Beratungs-)Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Mitarbeiters/Beraters der Firma GSSA Mayer GmbH bekannt werden.

7.4 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

7.5 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

8. Konventionalstrafe

8.1 Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches oder der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent der Vertragssumme zu zahlen.

9. Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

9.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

9.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

9.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9.5 Jegliche Haftung der GSSA Mayer GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Firma erbrachten Leistung (z.B. Consulting) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die GSSA Mayer GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die GSSA Mayer GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die GSSA Mayer GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

9.6 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

9.7 Anzuwendendes Recht: Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der GSSA Mayer GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.8 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.9 Auskünfte von Mitarbeitern der GSSA Mayer GmbH die in Zuge von Korrespondenz (Telefon, E-Mails) an Auftraggeber gegeben werden sind ohne Unterschrift nicht verbindlich. Es können daher keine in irgendeiner Weise gearteten Schadenersatzansprüche diesbezüglich geltend gemacht werden.

10. Gewährleistung

10.1 Der Dienstleister kann sich vom Anspruch auf Preisminderung und Aufhebung des Vertrages befreien, indem er innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl das mangelhafte Werk gegen ein mangelfreies austauscht, die mangelfreie Leistung erbringt oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt bzw. das Fehlende nachträgt. Bei Mängeln ist der Dienstleister berechtigt, jeweils innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl das mangelhafte Werk gegen ein mangelfreies auszutauschen, die mangelfreie Leistung zu erbringen oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchzuführen bzw. das Fehlende nachzutragen. Einen Mangel hat der Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Für die Tatsache, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorgelegen ist, obliegt dem Auftraggeber die Beweisführung.

10.2 Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung der ausgetauschten Leistungen durch den Auftraggeber hat dieser dem Dienstleister eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.

10.3 Eventuelle Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche, die der Auftraggeber an vom Dienstleister erworbenen Sachgütern geltend macht, erstrecken sich ausdrücklich nicht auf die von der Auftragnehmerin damit erbrachten Dienstleistungen.

11. Beendigung

11.1 Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

11.2 Beide Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag aus einem wichtigen Grund jederzeit ohne Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. Diese außerordentliche Kündigung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefs.

11.3 Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, gebührt ihm das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat ihm der Auftraggeber ein aliquotes Entgelt zu leisten.

12. Stornobedingungen für Schulungen

12.1 Für Abmeldungen bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % und ab drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % Stornogebühr des Kursbeitrages verrechnet. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer nominiert wird. Abmeldungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.

12.2 Erfolgt keine Abmeldung von der Veranstaltung, so wird der volle Kursbeitrag verrechnet.

13. Gerichtsstand

13.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

15. Datenschutz / Geheimhaltung / Verschwiegenheitspflichten

15.1 „Der Auftraggeber stimmt zu, dass für die Dienstleistung Schulung seine persönlichen Daten, nämlich: „Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Geburtsort und Adresse“ aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Gefahrgutbeförderungsgesetz und Gefahrgutbeförderungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung) an das BMVIT (für Gefahrgutbeauftragten- sowie Hochseeverkehrsschulungen), Austrocontrol (Luftverkehrsschulungen) oder Land Niederösterreich (Lenkerschulungen) weitergegeben werden.

15.2 Für alle Dienstleistungen werden die Rechnungsdaten intern zur Abrechnung und Erfüllung des Vertrags bzw. aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber in die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch GSSA Mayer  GmbH ein. Seitens GSSA Mayer GmbH findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Auftraggebers statt.

15.3 Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei GSSA Mayer GmbH gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist unentgeltlich und wird grundsätzlich per E-Mail, in Ausnahmefällen (wenn der Auftraggeber/Vertragspartner keine Empfangsmöglichkeit hat) auch schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepasses oder Personalausweis) schriftlich oder eigenhändig unterschrieben an GSSA Mayer GmbH zu richten.

15.4 Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist eine E-Mail mit folgenden Angaben ausreichend: Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse zu richten.

15.5 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vertragspartner trägt insofern für die Sicherheit, der von ihm an GSSA Mayer GmbH übermittelten Daten selbst Sorge.

15.6 E-Mail-Adressen werden nur im Rahmen von Newslettern an den Auftraggeber genutzt, bis dieser sich vom Newsletter abmeldet. Die Abmeldung ist jederzeit möglich und kostenlos.

15.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

15.8 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

16.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.

16.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

16.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

16.6 Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.